Finanzielle Hilfe

Die Opferhilfe kann für finanzielle Folgen der Straftat aufkommen. Opfer und ihre Angehörigen können zudem eine Genugtuung für das erlittene seelische Leid erhalten.

Titelbild - Finanzielle Hilfe

Sind Sie als Folge einer Straftat in finanziellen Schwierigkeiten? Oder haben Sie eine Frage zur finanziellen Opferhilfe, zum Beispiel wie Sie eine Opferhilfe Genugtuung erhalten können? Dann melden Sie sich bei einer Opferhilfe Beratungsstelle. Diese kann finanzielle Soforthilfe leisten und unterstützt Sie bei Gesuchen für finanzielle Hilfe.

Hier finden Sie alle Beratungsstellen der Opferhilfe

Soforthilfe

Die Opferhilfe kann in dringenden Fällen Kosten übernehmen, die aufgrund der Straftat entstanden sind (Soforthilfe). Dies sind z.B. die Kosten für

  • einen Aufenthalt in einem Frauenhaus für Sie und Ihre Kinder,
  • eine therapeutische Krisenintervention oder
  • erste Abklärungen durch eine Anwältin oder einen Anwalt oder
  • medizinische Erstversorgung.

Längerfristige Hilfe

Die Opferhilfe kann weitere Unterstützung von Dritten finanzieren, die im Zusammenhang mit der Straftat stehen, so genannte längerfristige Hilfe. Dies sind zum Beispiel Kosten für

  • einen längeren Aufenthalt im Frauenhaus,
  • eine Psychotherapie oder
  • eine Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin im Strafverfahren.

Die Höhe dieser finanziellen Hilfe ist abhängig von der finanziellen Situation des Opfers.

Entschädigung

Die Opferhilfe kann für finanzielle Schäden aufkommen, die als Folge der Straftat entstanden sind. Dies ist beispielsweise die Entschädigung von Lohnausfall oder von Fahrspesen. Auch Bestattungskosten oder Kosten für eine Hilfe im Haushalt können durch die Opferhilfe entschädigt werden, nicht jedoch Sachschäden.

Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der finanziellen Situation des Opfers.

Genugtuung

Wenn ein Opfer durch die Straftat besonders schwer betroffen ist, kann es eine Genugtuung durch die Opferhilfe erhalten. Die Genugtuung ist ein Schmerzensgeld und eine Wiedergutmachung für das erlittene seelische Leid. Damit leistet der Staat einen Solidaritätsbeitrag und anerkennt die schwierige Situation des Opfers oder seiner Angehörigen.

Für die Einreichung von Gesuchen um Entschädigung und Genugtuung bestehen Fristen. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an eine Beratungsstelle der Opferhilfe.

Informationsblatt: Genugtuung und Entschädigung