Fürsorgerische Zwangsmassnahmen
Sind Sie vor 1981 Opfer einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme geworden? Oder sind Sie als Verdingkind ausgebeutet und misshandelt worden? Ihre kantonale Anlaufstelle hört Ihnen zu, wenn Sie Ihre belastenden Erlebnisse mitteilen möchten. Und sie unterstützt Sie, einen Solidaritätsbeitrag zu beantragen.
Opfer einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder einer Fremdplatzierung sind Sie, wenn Sie zum Beispiel
- ohne Gerichtsurteil „administrativ versorgt“ worden sind.
- als Verdingkind ausgebeutet oder missbraucht worden sind.
- als Heimkind misshandelt worden sind.
- unter Druck gesetzt worden sind, Ihr Kind weg- und zur Adoption freizugeben.
- gegen Ihren Willen oder ohne es zu wissen sterilisiert oder zu einer Abtreibung gezwungen worden sind.
In jedem dieser Fälle haben Sie Recht auf Unterstützung sowie auf einen Solidaritätsbeitrag. Voraussetzung dafür ist, dass die Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung vor 1981 veranlasst worden ist. Der Solidaritätsbeitrag ist ein Zeichen dafür, dass die Gesellschaft als Unrecht anerkennt, was Sie erlitten haben.
Möchten Sie Ihre Geschichte jemandem erzählen? Oder möchten Sie ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag stellen und benötigen Hilfe? Dann sind Sie bei Ihrer kantonalen Anlaufstelle – in der Regel ist das die kantonale Opferberatungsstelle – richtig.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich: Niemand erfährt etwas von Ihrer Geschichte, wenn Sie das nicht wollen. Alle Mitarbeitenden der Opferhilfe sind Fachpersonen.
Was können die Anlaufstellen für Sie tun?
Die Fachpersonen der Anlaufstellen können zum Beispiel Folgendes für Sie tun:
- Sie hören Ihnen zu, wenn Sie Ihre belastenden Erlebnisse mitteilen wollen.
- Sie unterstützen Sie bei Fragen zum weiteren Vorgehen.
- Sie unterstützen Sie bei der Suche nach Ihren Akten.
- Sie helfen Ihnen, ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag zu stellen.
- Die Anlaufstellen vermitteln Ihnen bei Bedarf Kontakte zu weiteren Stellen (z. B. Behörden oder Archive).
Links
Bundesamt für Justiz > Solidaritätsbeitrag
Bundesamt für Justiz > Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen